Aktuelles

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Aufruf zur Bewerbung als ehrenamtlicher Richter


Aktuelles
15.01.2018

Zum 31. Dezember 2018 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Im ersten Halbjahr 2018 werden demnach bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt drei Frauen oder Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Damit eine Wahl durchgeführt werden kann, sind in die Vorschlagsliste der Gemeinde Oberkrämer doppelt so viele Personen, somit sechs Kandidaten, aufzunehmen.

Die Gemeindevertretung schlägt also mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die doppelte Anzahl der Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbe-dienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen aus der Gemeinde Oberkrämer bewerben sich bis zum 09. April 2018 bei der

Gemeindeverwaltung Oberkrämer;
Hauptamt,
Perwenitzer Weg 2;
16727 Oberkrämer

Ein Formular kann unter <link http: www.schoeffenwahl.de external-link-new-window externen link in neuem>www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Oberkrämer, 15. Januar 2018

gez. Großmann
SB Hauptamt

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