Der neue EU-Führerschein 2013
1999 wurde der Scheckkartenführerschein mit seinem Buchstabensystem in Deutschland eingeführt. Damit wurde eine EU-weite Harmonisierung in großen Teilen des Fahrerlaubnisrechts erreicht. Diese Vereinheitlichung wird mit der 3. Führerschein-Richtlinie fortgeführt, die ab 19.01.2013 die alte Richtlinie ersetzt.
Hierdurch ändert sich der Inhalt vieler Klassen.
Von Erweiterungen der Fahrerlaubnisklassen profitieren auch alle Altinhaber.
Ein Umtausch des Führerscheins ist hierfür nicht nötig.
Dagegen wird eine bestehende Fahrberechtigung grundsätzlich nicht eingeschränkt. Für „Altinhaber“ gilt ein weit reichender Bestandsschutz.
Einen nur eingeschränkten Bestandsschutz gibt es für Lkw- und Busführerscheine: Diese Fahrerlaubnis ist auch dann befristet, wenn sie vor 1999 erteilt wurde. Ihre Inhaber müssen sich für eine Verlängerung dieser Fahrberechtigungen ärztlich untersuchen lassen. Für Pkw- und Motorradfahrer gibt es keine derartigen Untersuchungspflichten.
Allerdings werden jetzt alle neu ausgestellte Führerscheindokumente auf 15 Jahre befristet. Da diese Befristung ausschließlich der Fälschungssicherheit dient, wird ein neues Dokument ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.
Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden.
Dies bedeutet, dass in dieser Übergangsphase die Anträge auf Ersterteilung bzw. Neuerteilung ihrer Fahrerlaubnis bis spätestens 07.01.2013 bei der Gemeindeverwaltung stellen müssen. Später eingehende Anträge können nur noch direkt bei der Führerscheinbehörde in Oranienburg bearbeitet werden. Dort endet die Eingangsfrist am Freitag, den 11.01.2013.