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Erklärung zur weiteren Vorgehensweise zum Thema: „Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten – Schloss Schwante“


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14.06.2019

Zur Erörterung des zukünftigen Umgangs mit der Thematik „beschränkte persönliche Dienstbarkeiten – Schloss Schwante“ fand am 12. Juni 2019 in der Gemeindeverwaltung Oberkrämer eine Beratung statt, an der Vertreter aller Fraktionen der Gemeindevertretung und die Eigentümer des Schlosses Schwante und der dazu gehörenden Flächen teilnahmen.

                                              I.

Einführend erläuterten die Vertreter der Verwaltung den wesentlichen Inhalt der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bezogen auf den Weg und die Parkanlage. Sie wiesen auf folgendes hin:
   
Das Schloss Schwante und das umgebende Schlossparkareal ist verkauft. Die entsprechende Eigentumsvormerkung zugunsten der neuen Eigentümer wurde Ende Mai 2019 im Grundbuch eingetragen.

Die Dienstbarkeit - die trotz des Eigentümerwechsels unverändert fort gilt - bestimmt, dass der Weg und die südöstlich des Weges gelegene Parkanlage in den Sommermonaten von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr und in den Wintermonaten von 08.00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit für die Allgemeinheit zu öffnen ist. Zudem sind bereits jetzt räumliche und zeitliche beschränkte Sperrungen für besondere Veranstaltungen des Eigentümers zulässig.

Zudem berechtigt diese Dienstbarkeit ebenfalls bereits jetzt die jeweiligen Eigentümer, den jetzigen Weg ganz oder teilweise jederzeit nach eigenem Ermessen entlang der Flurstücke 75 und 76 um zu verlegen.

Der Inhalt der beschriebenen Dienstbarkeit ergibt sich aus dem am 03. Dezember 2009 von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossenen Kaufvertrag mit dem Voreigentümer.

                                              II.

Im Verlauf der sich daran anschließenden Diskussion wurde von den neuen Eigentümern das von ihnen beabsichtigte Konzept zur zukünftigen Nutzung des Gesamtareals „Schloss Schwante“ vorgestellt, dessen Grundzüge in der Anlage zu dieser Erklärung beigefügt sind.

                                              III.

Von den anwesenden Gemeindevertretern wurde die besondere Bedeutung des derzeitigen öffentlichen Weges, die dieser für Teile der Bevölkerung habe, hervorgehoben.

                                              IV.

Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung des Parkes und des Weges erörtert, die den Interessen aller Anwesenden möglichst gerecht werden könnten. Entsprechend den Vorschlägen einzelner Teilnehmer der Beratung könnte eine mögliche Kompromisslösung wie folgt lauten:

Der derzeitige Weg wird verlegt und führt zukünftig:

  •     entlang der Grenzen des südöstlichen Teils des Schlossparkes
        oder
  •     über die nordwestlichen Flächen im Bereich der ehemaligen Karpfenteiche.

Der derzeitige Schlosspark wird der Allgemeinheit im Rahmen des neuen Nutzungskonzeptes in den Sommermonaten zeitlich begrenzt zugänglich sein, zum Beispiel anlässlich der geplanten sommerlichen Skulpturenausstellungen. Einer darüber hinausgehenden Öffnung des Schlossparkes zu besonderen Veranstaltungen der Gemeinde (wie anlässlich des Dorffestes und eines Weihnachtsfestes) stimmen die Eigentümer ebenfalls zu. Weitere öffentliche Veranstaltungen werden von den Eigentümern im Verlauf des Jahres in eigener Initiative durchgeführt werden.

                                              V.

Vereinbart wurde, dass nach Prüfung der dargestellten Kompromissvorschläge durch die Beteiligten ein weiteres Treffen der Teilnehmer dieser Beratung erfolgen soll. Ziel dieser Beratungsrunde soll es dann sein, die Einzelheiten der unter II. und IV. dargestellten zukünftigen Nutzungen des Parkes und der Öffentlichkeit eines Weges in einer rechtlich verbindlichen Weise zu vereinbaren. Anstelle der jetzigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit soll für den neuen öffentlichen Weg eine neue beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde bestellt werden.

                                              VI.

Die anwesenden Gemeindevertreter unterstützen diese Vorgehensweise und werden darauf hinwirken, dass die Gemeindevertretung bis zum 30. August 2019 eine abschließende Entscheidung über die Löschung der derzeit im Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit trifft.


Oberkrämer, den 14. Juni 2019

Für die Fraktion „BFO“:               
Dirk Jöhling
Matthias Schreiber           
Karl-Dietmar Plentz

Für die Fraktion „CDU“:
Bernd Ostwald

Für die Fraktion „Die Linke“:            
Patrick Zechel

Für die Fraktion „FWO/Die Grünen“:       
Jörg Ditt

Für die Fraktion „SPD“:               
Dr. Uta Hoffmann
Karsten Peter Schröder

Für die Eigentümer des „Schlosses Schwante:    
Auf eigenen Wunsch ohne Namensnennung, den Gemeindevertretern namentlich und persönlich bekannt
               
Für die Verwaltung:                
Peter Leys
Peter Matschke

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