Aktuelles

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Zwei Hunde mit Halsband gucken in den Himmel

Änderung der Hundehalterverordnung


Aktuelles
01.07.2024

Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2024 grundlegend verändert.

Die wichtigsten Änderungen hier im Überblick:
Bis Juni 2024 war es so, dass lediglich Hunde mit einem Gewicht von mehr als 20 kg oder einer Größe von mehr als 40 cm bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden mussten.

NEU ist nun, dass auch alle anderen Hunde neben der steuerrechtlichen Anmeldung auch ordnungsbehördlich angemeldet werden müssen. Weiterhin sind nun alle Hunde mittels eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Die Transpondernummer ist der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

Eine Unterteilung der Hunderassen in verbotene und gefährliche Rassen gibt es in der neuen Verordnung nicht mehr.

Hunde, die nach der alten Hundehalterverordnung bezüglich ihrer Rassezugehörigkeit als (widerlegbar) gefährliche Hunde eingestuft wurden, gelten nach der neuen Hundehalterverordnung nicht mehr als gefährlich.

Die Einstufung als gefährlicher Hund wird zukünftig durch die Ordnungsbehörde im Zuge der Einzelfallprüfung entschieden.

Jeder Hund muss laut neuer Hundehalterverordnung ein Halsband mit Vor- und Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift des Hundehalters tragen. Eine Ausnahme hierzu gibt es in der neuen Verordnung nicht.

Minderjährige Personen dürfen nur einen Hund gleichzeitig führen.

Die Hundehalterverordnung im Ganzen kann unter folgendem Link eingesehen werden.

gez. Sengstock
FDL allgemeines Ordnungsrecht

Oberkrämer, Juni 2024

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