Information über die Befreiung von Kita-Elternbeiträgen und Umgang mit der Erhebung des Essengeldes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat auf ihrer Sitzung am 23. April beschlossen, ab dem 01.04.2020 bis 31.05.2020 auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Oberkrämer oder in Kindertagespflege zu verzichten.
Für den Monat Mai gilt dies unter der Bedingung, dass für das jeweilige mit den Eltern bestehende Vertragsverhältnis über den 30.04.2020 hinaus keine Betreuung aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen darf oder lediglich eine Notbetreuung vorgenommen wird.
Weiterhin beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer ab dem 01.04.2020 bis 31.05.2020 auf die Erhebung der Essenpauschale nach § 11 (2) Kitasatzung zu verzichten. Stattdessen wird das im Rahmen der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommene Mittagessen aufgrund des § 11 (1) Kitasatzung zu einem Essenpreis i. H. v. 2,00 Euro je Portion in Rechnung gestellt.
Für den Monat Mai gilt dies unter der Bedingung, dass für das jeweilige mit den Eltern bestehende Vertragsverhältnis über den 30.04.2020 hinaus keine Betreuung aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen darf oder lediglich eine Notbetreuung vorgenommen wird.
Die Monate, in denen keine Essenpauschale erhoben wird, bleiben bei der Ermittlung für die Erstattung von Essengeld nach § 11 (5) S. 2 Kitasatzung unberücksichtigt.
Die Gemeinde Oberkrämer wird daher keinen Einzug der Elternbeiträge bei den betroffenen Elterngruppen für dir Monate April und Mai vornehmen. Eltern, die ihre Kita- und Hortbeiträge monatlich selbst überweisen, werden gebeten, den laufenden Dauerauftrag etc. für April und Mai auszusetzen.
Sollten Sie bereits Zahlungen vorgenommen haben, werden diese von der Gemeinde erstattet.