Informationen zur Notbetreuung in den Einrichtungen ab Mittwoch, 18.03.2020
Hier erhalten Sie Informationen zum Verfahrensablauf - Notfallbetreuung Kita:
Eltern in infrastrukturkritischen Berufsgruppen, die die Betreuung ihrer Kinder nicht eigenständig absichern können, können beim Landkreis OHV eine Notfallbetreuung für ihre Kinder beantragen – sofern beide Elternteile davon betroffen sind.
Die notwendigen Unterlagen sind als Anlage beigefügt, ebenso die Allgemeinverfügung.
Der Personensorgeberechtigten-Fragebogen muss von beiden Sorgeberechtigten ausgefüllt und vom jeweiligen Arbeitgeber abgestempelt sowie unterschrieben werden. Danach erfolgt der Versand an den Landkreis Oberhavel per E-Mail an kindernotbetreuung(at)oberhavel.de oder Fax: 03301/ 601-80 999.
Der eingereichte Antrag ist Grundlage für eine vom Landkreis Oberhavel auszustellende Bescheinigung, mit der die Notfallbetreuung zugelassen wird. Nur mit dieser Bescheinigung erhalten die Personensorgeberechtigten Zugang zu einem Notfallbetreuungsstandort, im Regelfall am aktuellen Betreuungsstandort. Die Bescheinigung wird per E-Mail oder per Telefax zugesandt.
Hier ist der Link zur Homepage des LK OHV:
Info-Hotline:
Für Nachfragen von Eltern zur Betreuung von Kitas und Schulen hat der Landkreis eine Telefon-Hotline unter der Nummer 03301 601-3400 eingerichtet. Die Hotline ist am Montag (16.03.2020) von 15.00 bis 20.00 Uhr und am Dienstag (17.03.2020) von 07.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen. Weiter Zeiten werden entsprechend frühzeitig angekündigt.