Aktuelles

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Informationen zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes


Aktuelles
01.07.2019

Ab dem 01.08.2019 erfolgt eine Beitragsbefreiung durch das Land Brandenburg, wenn die Personensorgeberechtigten oder deren Kinder: 

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  •  Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Weitere Informationen entnehme Sie bitte der anliebenden Datei.

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