Lärmaktionsplan für die Gemeinde Oberkrämer
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat am 28.02.2013 die Aufstellung des Lärmaktionsplanes beschlossen.
Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen in Kenntnis zu setzen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung über den Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 16.05.2013 wird in der Gemeinde Oberkrämer in Form einer öffentlichen Auslegung und durch Veröffentlichung im Internet im Zeitraum vom 05.08.2013 bis 08.09.2013 erfolgen.
Sie finden diesen Lärmaktionsplan dann hier auf der Homepage unter der Rubrik "Schaukästen".
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann auch in der Gemeindeverwaltung Oberkrämer - Ordnungsamt (Zimmer 5), Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Rückfragen werden im Ordnungsamt unter der Rufnummer 03304/393214 beantwortet.