Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung von Jagdgenossenschaftsversammlungen
Der Landrat des Landkreises Oberhavel hat den Bürgermeister der Gemeinde Oberkrämer aufgefordert, die Geschäfte der Jagdvorstände der Jagdgenossenschaften Schwante, Bötzow, Eichstädt und Neu-Vehlefanz gemäß
§ 10 Abs. 7 des Brandenburgischen Jagdgesetzes, aufzunehmen.
Der Bürgermeister der Gemeinde Oberkrämer agiert als Notvorstand und soll dafür Sorge tragen, dass jeweils geschäftsfähige Vorstände aus den Reihen der Mitglieder der o. g. Jagdgenossenschaften bestehend aus mindestens einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern gewählt werden.
Zur Feststellung der ordnungsgemäßen Abstimmungsergebnisse ist es zwingend erforderlich, dass die anwesenden Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Nachweis über das Eigentum und die Größe ihrer bejagdbaren Grundflächen vorlegen können.
Im Einzelnen werden die Mitglieder der Jagdgenossenschaften wie folgt eingeladen (siehe beigefügte Dateien):
Oberkrämer, 25.04.2017
P. Leys
Bürgermeister