Stellenausschreibung - Mitarbeiter/in im Bau- und Ordnungsamt
Die Gemeinde Oberkrämer sucht für ihre Verwaltung eine/n Mitarbeiter/in
Bei der Gemeinde Oberkrämer ist ab sofort eine Stelle als
Mitarbeiter/in im Bau- und Ordnungsamt
für den Bereich des abwehrenden und vorbeugenden
Brandschutzes/Brandschutzbeauftragten
zu besetzen.
Der/Die Bewerber/in soll über praktische und theoretische Kenntnisse im Bereich des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen Brandschutzes und über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren im Land Brandenburg verfügen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen für öffentliche Einrichtungen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen
- Einsatztätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Oberkrämer zur Erfüllung der Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtliche Hilfeleistung, auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
- Mitarbeit bei der Erstellung der Gefahren- und Risikoanalyse, sowie dem Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Oberkrämer
- Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Hilfeleistung aufstellen, abstimmen und fortschreiben
Eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf, der Führerschein der Klasse B, sowie erfolgreich absolvierte Lehrgänge entsprechend der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) in Verbindung mit der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2)
- Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr (F V)
- Verbandsführer (F/H VI)
sind erforderlich. Neben der fachlichen Eignung wünschen wir uns eine engagierte, teamfähige und aufgeschlossene Persönlichkeit mit einem hohen Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz, sowie einem sicheren Auftreten.
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Die Vergütung erfolgt entsprechend des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum:
20. Oktober 2016
an die
Gemeinde Oberkrämer
Hauptamt/Personalamt
Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Abgabe eines ausreichend frankierten Rückumschlages.