Elterninformation - Antrag auf Erstattung von Essengeld in Härtefällen
Liebe Eltern,
für die Versorgung mit Mittagessen zahlen Sie pauschal ein Essengeld von 34,00 Euro je Monat. Darin sind bereits Schließtage, Krankheit Ihres Kindes oder auch Urlaub enthalten.
Da es vorkommen kann, dass Ihr Kind erheblich weniger am Mittagessen teilnehmen konnte, als die bei der Berechnung des Essengeldes zugrunde gelegten durchschnittlichen 17 Tage im Monat, sieht die Kitasatzung der Gemeinde Oberkrämer eine Härtefallregelung vor, nach der eine Rückerstattung beantragt werden kann. Diese Härtefallregelung greift dann, wenn die Betreuung im Monatsdurchschnitt im Jahr weniger als 16 Tage erfolgt ist.
Als Beispiel:
Sollten sie für Ihr Kind im Jahr 2024 durchgängig einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben und die tatsächlichen Betreuungstage belaufen sich auf weniger als 192 Tage, kann ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. (16 Tage Härtefallgrenze x 12 Betreuungsmonate = 192 Tage)
Sollten Sie einen Antrag auf teilweise Rückerstattung des Essengeldes für das Jahr 2024 stellen wollen, ist dieser bis zum 31.01.2025 (Posteingang) bei der Gemeinde Oberkrämer, Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer oder per Mail an Frau Müller (franziska.mueller@oberkraemer.de) einzureichen. Dem Antrag ist eine Auflistung der Abwesenheitstage beizulegen. Die Entscheidung wird im Einzelfall auf der Grundlage des § 12 (6) Kitasatzung getroffen.
Sollten Sie bereits eine Erstattung des Essengeldes z.B. aufgrund von Kur / Reha-Aufenthalt, Gruppen- oder Kitaschließung erhalten haben, so dürfen diese Tage nicht mit aufgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Forduhn
Fachdienst Bildung + Jugend