Antragstellung
Liebe Eltern,
das Land Brandenburg hat in seiner 4. Änderung der 2 SARS-CoV-2-Eindämmungsverodnung vom 01. Februar 2022 festgelegt, dass es in Kindertageseinrichtungen zu einer sogenannten Notbetreuung kommen kann.
Sollte in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle die Betreuung nicht mehr für alle Kinder möglich sein, weil die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher nicht mehr ausreicht, um das Betreuungsangebot während der regelmäßigen Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten, muss eine Priorisierung der zu betreuenden Kinder erfolgen.
Da wir die Gruppe der ABC-Detektive ab dem 07.02.2022 aufgrund von Personalschwierigkeiten schließen müssen, haben Sie ggf. einen Anspruch auf Notbetreuung.
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben demnach:
1. Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
2. Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter im unten genannten kritischen Infrastrukturbereichen (siehe Anlage) beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
3. in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Das Formular zu Antragsstellung erhalten Sie heute in der Kita bis 15:00 Uhr oder per Mail durch die Kitaverwaltung bis 17:00 Uhr. Schicken Sie hierzu eine Mail an folgende Adresse: lena.forduhn@oberkraemer.de.
S. Otterburg
Fachdienstleitung Bildung und Jugend