Neues aus Kita/Hort

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Das Wort "News" mit Kreide auf einer Tafel geschrieben

Antragstellung Notbetreuung für Moosis und Raupen


Traumzauberbaum
07.03.2022
07.03.2022 12:00

Liebe Eltern,

das Land Brandenburg hat in seiner 4. Änderung der 2 SARS-CoV-2-Eindämmungsverodnung vom 01. Februar 2022 festgelegt, dass es in Kindertageseinrichtungen zu einer sogenannten Notbetreuung kommen kann.

Sollte in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle die Betreuung nicht mehr für alle Kinder möglich sein, weil die Zahl der Erzieher*innen nicht mehr ausreicht, um das Betreuungsangebot während der regelmäßigen Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten, muss eine Priorisierung der zu betreuenden Kinder erfolgen.

Da wir die Gruppe der Moosis und Raupen ab dem 07.03.2022, aufgrund von Personalschwierigkeiten, schließen müssen, haben Sie ggf. einen Anspruch auf Notbetreuung.

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben demnach:

  1. Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
  2. Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter im unten genannten kritischen Infrastrukturbereichen (siehe Anlage) beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
  3. in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Das Formular zur Antragstellung erhalten Sie hier (als Download) oder in der Kita.

Der Antrag ist digital an den Landkreis Oberhavel zu stellen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag.

Bitte setzten Sie uns parallel ins CC unter corona-kita-info(at)oberkraemer.de, dann können wir gewährleisten, dass Ihr Kind am Folgetag auch ohne Bewilligung betreut werden kann. Die Bewilligung ist dann nachzureichen.

Bitte entschuldigen Sie die Kurzfristigkeit.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A.
S. Otterburg
Fachdienstleitung Bildung und Jugend


 

Anlage: Kritische Infrastrukturbereiche

  1. Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe, Internate und weitere Einrichtungen nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, ambulante Hilfen zur Erziehung, ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Einrichtungen zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen einschließlich der Einrichtungen für Menschen mit Suchterkrankungen sowie ambulante oder stationäre Einrichtungen der medizinischen Versorgung,
  2. Schule sowie Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere Kindertagesbetreuung,
  3. Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  4. Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Bundeswehr, sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr sowie Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehren und in anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige,
  5. Rechtspflege und Steuerrechtspflege,
  6. Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  7. Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation,
  8. Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  9. Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  10. Logistikbranche (einschließlich Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer) für die Grundversorgung,
  11. Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  12. Veterinärmedizin,
  13. für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  14. Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
  15. Transport- und Patientenbegleitdienste sowie Blutspendedienste,
  16. Bestattungsunternehmen (einschließlich Krematorien).

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