Betreuung während des „Hitzefrei“ in der Schule
Liebe Eltern,
liebe Personensorgeberechtigte,
die Entscheidung über hitzefrei trifft jede Schule eigenverantwortlich. Die Schulleitung kann Unterrichtszeiten verkürzen, den Unterricht umorganisieren oder hitzefrei geben.
Die Betreuung bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit wird durch die Schule gewährleistet, denn hitzefrei bedeutet noch nicht, dass die Schülerinnen und Schüler auch tatsächlich nach Hause können bzw. müssen. In der Primarstufe dürfen sie nur vorzeitig nach Hause, wenn sie abgeholt werden oder die Zustimmung der Eltern vorliegt. Die in der Schule verbleibenden Schülerinnen und Schüler sind so zu betreuen, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch die extremen Raumtemperaturen möglichst gering ist.
Die Betreuung im Hort erfolgt dann nach der regulären Unterrichtszeit.
Mit freundlichen Grüßen
S. Warnemünde
FDL Bildung und Jugend