Information für die Antragstellung zur Beitragserstattung bei Kita-Schließung
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass der Elternbeitrag und das Essengeld anteilig zu erstatten sind, wenn:
1. eine Betreuung einzelner Kinder z. B. aufgrund von Personalengpässen von der Gemeinde als Träger der Einrichtung ganztägig abgelehnt wird oder
2. Kinder aufgrund von gegen sie selbst durch das Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantänemaßnahmen nicht betreut werden dürfen.
Die Erstattung erfolgt für jeden vollen Tag in Höhe eines Zwanzigstels des für den jeweiligen Monat erhobenen Elternbeitrages sowie 2,00 Euro für das Mittagessen.
Die Erstattung entbindet nicht von der Zahlungspflicht des Elternbeitrages und der Essenpauschale und wird im Einzelfall geprüft.
Für die Erstattung in den Fällen, in denen Kinder durch das Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt werden, ist ein formloser Antrag mit entsprechendem Nachweis durch die Eltern zu stellen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Wegfall der Einschränkung gestellt werden. Anträge für den Oktober oder November des Jahres 2020 sind spätestens am 29.01.2021 zu stellen. Später gestellte Anträge sind abzulehnen.
Für die Erstattung durch eine Schließung aufgrund von Personalengpässen erfolgt eine Rückerstattung automatisch anhand der Kinderlisten der jeweiligen Kita.
Die eingegangenen Anträge und Rückerstattungen werden zeitnah bearbeitet. Eine Bescheidung kann jedoch dauern.
Wir bitten um Ihr Verständnis!