Beglaubigung von Unterschriften

Beglaubigung von Unterschriften

Beschreibung:
Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.

Gebühr:
Für die Beglaubigung einer Unterschrift wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € erhoben.

Benötigte Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gemeinde Oberkrämer

Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Ansprechpartnerin:
Frau Jüstel
Raum 1.02
03304 3932-36
03304 3932-39
barbara.juestel(at)oberkraemer.de

Frau Brosche
Raum 1.03
03304 3932-12
03304 3932-39
 meldebehoerde(at)oberkraemer.de

 

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