Melderegisterauskunft

Melderegisterauskunft

Melderegisterauskunft

Beschreibung:
Jeder Bürger, der in Oberkrämer gemeldet ist, kann persönlich über Daten, die zu seiner Person im Melderegister gespeichert sind, Auskunft erhalten. Bei der Erteilung einer Auskunft zu einer anderen Person wird unterschieden in:

1. Einfache Melderegisterauskunft

  • Familienname, Vorname
  • Doktorgrad
  • gegenwärtige Anschrift
  • Tatsache, dass jemand innerhalb der letzten 5
  • Jahre verstorben ist

2. Erweiterte Melderegisterauskunft
Kann nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erteilt werden.

- zusätzliche Auskünfte zur einfachen Melderegisterauskunft

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzlicher Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Auskünfte an Andere werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt.

Gebühren:

  • Auskünfte aus dem Melderegister, die die eigene Person betreffen: kostenfrei
  • einfache Melderegisterauskunft: 10,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 12,00 €

Gemeinde Oberkrämer

Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Ansprechpartnerin:
Frau Jüstel
Raum 1.02
03304 3932-36
03304 3932-39
barbara.juestel(at)oberkraemer.de

Frau Brosche
Raum 1.03
03304 3932-12
03304 3932-39
 meldebehoerde(at)oberkraemer.de