Aufruf Kinder- und Jugendbeauftragter
Wir suchen eine engagierte Kinder- und Jugendbeauftragte / einen engagierten Kinder- und Jugendbeauftragten (m/w/d). Die- oder Derjenige muss Einwohner von Oberkrämer, mindestens 14 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre alt sein.
Die oder der Kinder- und Jugendbeauftragte wirkt der ehrenamtlichen Tätigkeit darauf hin, dass die Belange von Kinder- und Jugendlichen in der Gemeinde angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehört eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der oder dem Beauftragten und der Politik, der Verwaltung sowie hier insbesondere auch der Jugendarbeit vor Ort. Es wird eine angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 34,00 € pro Monat gewährt.
Aufgaben:
- Interessenvertretung für die Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen,
- Möglichkeit der Stellungnahmen gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen, die die Angelegenheiten von Kindern
-und Jugendlichen berühren, - Beratung der Politik, der Verwaltung, der Jugendarbeit,
- Mitwirkung an Entscheidungen,
- Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten.
Die oder der Kinder- und Jugendbeauftragte wird auf Vorschlag des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung benannt. Die Benennung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung.
Ihre Interessenbekundungen richten Sie bitte bis zum 19.01.2025 an ronny.ruecker(at)oberkraemer.de. Rückfragen beantwortet Ihnen gern Herr Rücker unter 03304 3932-21.