Bekanntmachung über den Beginn von Nachschätzungsarbeiten
Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Oranienburg wird ab
sofort in der Gemarkung Vehlefanz mit Bodenschätzungsarbeiten
gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz beginnen.
Nach § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und
Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den
örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Betrauten
jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von
ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen zuzulassen. Ein Anspruch auf
Schadensersatz besteht nicht.
Das Finanzamt bittet alle Eigentümer und Nutzungsberechtigten um Verständnis für die auf den Grundstücken durchzuführenden Maßnahmen.
Oranienburg, 27.03.2012
gez. Neiß
Vorsteher des Finanzamtes Oranienburg