Aktuelles

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Durchführung der Sprachstandsfeststellung


Aktuelles
10.08.2017

Gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung – SfFD-V) wird öffentlich bekannt gemacht, dass in den nachfolgend aufgeführten Kindereinrichtungen der Gemeinde Oberkrämer ab September 2017 die Verfahren zur Sprachstandsfeststellung für die Einschüler des Schuljahres 2018/2019 durchgeführt werden:

  • Kita „Zwergenland“, OT Eichstädt,
    Am Eichenring 59, 16727 Oberkrämer
  • Kita „Krämer Kids“, OT Vehlefanz
    Bärenklauer Str. 22a, 16727 Oberkrämer
  • Kita „Zum lustigen Bärenvölkchen“, OT Bärenklau,
    Wendemarker Weg 51, 16727 Oberkrämer
  • Kita „Traumzauberbaum“, OT Bötzow,
    Veltener Str. 23, 16727 Oberkrämer
  • Kita „Storchennest“, OT Marwitz,
    Breite Str. 67, 16727 Oberkrämer
  • Kita „Villa der kleinen Frösche“, OT Schwante,
    Bahnhofstr. 3, 16727 Oberkrämer



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