Einsatz Schadstoffmobil im Landkreis Oberhavel
Hinweis: Jeder Bürger hat die Möglichkeit, unabhängig vom Wohnort im Landkreis Oberhavel, an den Standorten der mobilen Sammeleinrichtung seine schadstoffhaltigen Abfälle zu übergeben.
Schadstoffhaltige Abfälle, auch als gefährliche Abfälle bezeichnet, müssen aus dem Restabfall herausgehalten werden, um die Umwelt zu entlasten und eine Wiederverwertung der Reststoffe zu ermöglichen. Denn Giftstoffe, die einmal in die Umwelt verteilt werden, kehren über Lebensmittel, Trinkwasser und Luft zu uns zurück.
Entsprechend der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel sind schadstoffhaltige Abfälle getrennt bereitzuhalten und einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. Mit der Schadstoffsammlung wurde die AWU ) Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH) beauftragt.
Die Einsammlung erfolgt in der Gemeinde Oberkrämer:
OT Bärenklau:
am 11.11.2009, von 11.00 Uhr - 11.30 Uhr, Remontehof/ 2. Durchfahrt / direkt Straße
OT Bötzow:
am 06.11.2009, von 9.30 Uhr - 10.00 Uhr, Fennstr. /Feuerwehr
OT Eichstädt:
am 11.11.2009, von 9.30 Uhr - 10.00 Uhr, Perwenitzer Weg / Am Eichenring
OT Marwitz:
am 06.11.2009, von 10.15 Uhr - 10.30 Uhr, Breite Str. gegenüber Nr. 58 / Parkplatz
OT Schwante:
am 06.11.2009, von 11.00 Uhr - 11.45 Uhr, Dorfstr. 28 / auf dem Hof
OT Vehlefanz: am 11.11.2009, von 10.15 Uhr - 10.45 Uhr, Lindenallee 66 / direkt an der Straße
Gesammelt werden schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten in haushaltsüblicher Form und Menge.
Nutzen Sie ebenfalls die Rücknahmesysteme des Handels. Es können z. B. abgegeben werden:
- Medikamente - in Apotheken; PU-Schaumdosen - in Baumärkten
- Batterien - im Einzelhandel
- Starterbatterien - Rückgabe bei Neukauf
Übergabe am Schadstoffmobil
Schadstoffhaltige Abfälle sind in geschlossenen Behältern (Tuben, Flaschen u. ä.) anzuliefern und grundsätzlich dem Fachpersonal am Schadstoffmobil zu übergeben.Geringe Mengen gleichwertiger Schadstoffe können in einen Behälter gefüllt werden.
Achtung:
Ausgehärtete Lacke, Farben und Leim sind kein gefährlicher Abfall und über die Restabfallbehälter zu entsorgen.
Feste teerhaltige Produkte in haushaltsüblichen Mengen (bis max. 10 l) dürfen am Schadstoffmobil abgegeben werden. Größere Mengen sind an den Kleinanliefererbereichen in Germendorf oder Gransee zu entsorgen. Asbest und asbesthaltige Abfälle sind grundsätzlich verpackt an den Kleinanliefererbereichen zu entsorgen.
Restentleerte Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" (Kanister, Dosen, Eimer u. ä.) bitte mit dem Gelben Sack entsorgen.
Ordnungswidrigkeiten, wie illegales Abstellen von schadstoffhaltigen Abfällen, können mit Geldbußen geahndet werden. Bei Fragen wenden Sie sich an den Landkreis Oberhavel, FD Naturschutz, Umweltschutz und Abfallbeseitigung, Tel. 03301/601637 oder an die AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH, Tel. 03304/376232.