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Unterschriftenaktion zur Volksinitiative „Bürgernähe erhalten – Kreisgebietsreform stoppen“ traf auf großes Interesse in der Gemeinde Oberkrämer


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10.02.2017

In der nächsten Woche werden die Vertreter der Initiative dem Potsdamer Landtag die landesweit gesammelten Unterschriftenlisten übergeben. Am 14.02.2017 werden auch 1181 Unterschriften aus der Gemeinde Oberkrämer mit dabei sein, denn auch in Oberkrämer wandten sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift gegen die geplante Kreisgebietsreform der Landesregierung.

Die Kreisgebietsreform ist ein Teil des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform
2019, das der Landtag am 13.07.2016 verabschiedete.

„Auf der Basis dieses Leitbildes wird die Landesregierung die notwendigen Gesetze für die Umsetzung des Reformprozesses erarbeiten“ bekräftigte der Innenminister des Landes, Karl-Heinz Schröter, auf der Internetseite des Ministeriums. Bestandteil des Leitbildes ist u.a. die Zielvorgabe, die Zahl der Gemeinden zu verringern. Wörtlich heißt es hierzu im Leitbild: „... Auf der gemeindlichen Ebene sollen hauptamtliche Verwaltungen künftig in der Regel – im Berliner Umland (Verdichtungsraum) für mindestens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohner, [...] zuständig sein ...“.

Für Bürgermeister Peter Leys ist es wenig überzeugend, in dem Leitbild eine „Regelmindesteinwohnerzahl“ von 12.000 Einwohnern festzulegen. „Eine in der Sache überzeugende Begründung für die Notwendigkeit dieser Mindestzahl an Einwohnern, die notwendig ist, um Verwaltungen zukunftssicher zu gestalten, kommunale Selbstverwaltung zu stärken und Handlungsspielräume für die Kommunen zurückzugewinnen, wie es der Innenminister betont, gebe es nicht.“

„Hinzu komme,“ so Peter Leys weiter, „dass Grundlage für die Umsetzung der Reform die von der Landesregierung für das Jahr 2030 prognostizierte Einwohnerzahl sei. Danach werde die Zahl der Einwohner in der Gemeinde Oberkrämer im Jahr 2030 exakt 10.557 betragen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei den bevorstehenden, wichtigen Weichenstellungen für die Gemeinden des Landes auf derart unrealistische Zahlenschätzungen zurückgegriffen werde. Im Jahre 2030 wird die Einwohnerzahl der Gemeinde Oberkrämer sehr wahrscheinlich über 12.000 Einwohner liegen. Es wohnen ja heute bereits 11.342 Einwohner in unserer Gemeinde. Weder finanzielle noch andere sachliche Gründe rechtfertigen es, den Erhalt der Eigenständigkeit unserer Gemeinde in Frage zu stellen. Im Gegenteil, über Jahre gewachsene politische und gesellschaftliche Strukturen würden zerstört und damit der Prozess der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde abgebrochen.“

Unterstützt wird der Bürgermeister in seiner Auffassung durch einen Beschluss der Gemeindevertretung. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Leitbildbeschlusses des Landtages sprach sich die Gemeindevertretung bereits am 30.06.2016 mehrheitlich dafür aus, dass die Gemeinde Oberkrämer auch über das Jahr 2019 hinaus in ihren jetzigen Grenzen erhalten bleiben soll. Sie forderten den Bürgermeister und die Verwaltung auf, diesen politischen Willen zu unterstützen. Für diesen Beschluss stimmten die Mitglieder der Fraktionen BfO und CDU; die SPD Fraktion lehnte ihn ebenso ab wie die Fraktion FWO/Die Grünen. Die Mitglieder der Fraktion Die Linke enthielten sich bei der Stimmabgabe.

Der Justitiar der Gemeinde, Peter Matschke, ist beeindruckt, welches große Interesse die Volksinitiative in der Bevölkerung hervorgerufen hat. „Es ist schon bemerkenswert,dass allein die Unterschiften der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oberkrämer einen Anteil von nahezu 6 % an den für eine erfolgreiche Volksinitiative landesweit insgesamt erforderlichen 20.000 Unterschiften ausmachen.“ Er versicherte, dass die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger auch bei dem nun zu erwartenden Volksbegehren gegen die Umsetzung des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 gleichermaßen informieren und sie zur Unterzeichnung der neuen Unterschriftenlisten anregen werde. „Dann allerdings sind landesweit 80.000 Unterschriften erforderlich, die ausschließlich per Briefwahl oder in der Verwaltung zu leisten sind.“, betonte Peter Matschke, ist sich aber sicher, „dass die Bevölkerung von Oberkrämer sich auch an dem nun folgenden Volksbegehren ebenso interessiert und aktiv beteiligen wird und somit ebenfalls wieder einen maßgeblichen Anteil an einem erfolgreichen Abschluss des Volksbegehrens haben werde“.

 

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