Wichtige Änderung im Passrecht
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit Kindereintrag noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Diese Einträge über die Kinder sind dann ab dem 26. Juni 2012 ungültig.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Als Reisedokument für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe - und je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird.