Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte - Was ist darunter zu verstehen?

Die Gemeinde Oberkrämer hat mich, Silke Taube, als Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Seit dem 01.01.2008 unterstütze ich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oberkrämer bei der Verwirklichung ihrer verfassungsrechtlichen verankerten Rechte.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3, Absatz 2:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

In der Landesverfassung der Landes Brandenburg ist dieses im Artikel 12, Absatz 3, festgeschrieben: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichen Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.

Die zurückliegende Zeit meiner Tätigkeit für die Gemeinde Oberkrämer hat gezeigt, dass der Informationsbedarf über den Sinn und den Inhalt dieser Tätigkeit nach wie vor sehr groß ist. Viele können sich unter dieser Tätigkeit nichts Konkretes vorstellen. Einige Male, z. B. bei einigen Veranstaltungen, wurde ich auch als Frauenbeauftrage vorgestellt. Was so nicht richtig ist. Ich bin nicht nur für die Frauen da, sondern auch für die Männer, für die Chancengleichheit beider Geschlechter!

Als Gleichstellungsbeauftragte fördere und überwache ich die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz) und wirke insbesondere daraufhin, auf kommunaler Ebene die Diskriminierung von Frauen und Männern abzubauen.

Im Mittelpunkt meiner Aufgaben stehen:

  • Das öffentliche Bewusstsein für Gleichstellungsprobleme sensibilisieren
  • Hilfe und Beratung für Frauen und Mädchen in Gewalt- und Notsituationen
  • Informationen über Arbeits- und Lebensfragen für Frauen und Mädchen
  • Beratung bei sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz
  • Beratung bei Mobbing
  • Begleitung bei Problemen im Behördenalltag
  • Beratung der Verwaltung zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Initiativen
  • Informationen, Vermittlung von Hilfen oder Hilfestellungen
  • Kontakte zu Selbsthilfegruppen herstellen
  • Unterstützung von Projekten zur Beseitigung struktureller Benachteiligung von Frauen
  • Chancengleichheit für Frauen und Männer

Eine nicht immer leichte Aufgabe.

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie z. B.:

  • Informationen über Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten benötigen
  • an Behörden oder Beratungseinrichtungen vermittelt werden möchten
  • Kontakt zu anderen Frauen wünschen, eine Selbsthilfegruppe oder einen Verein gründen wollen
  • Probleme in Ehe und Partnerschaft haben und die Hilfe von Fachkräften benötigen (es wird an entsprechende Stellen vermittelt)
  • seelisch oder körperlich misshandelt werden und eventuell ein Aufenthalt in einer Frauennotwohnung angebracht wäre
  • sich wegen Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, z. B.: bei der Suche nach einer Arbeit, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben, im privaten Bereich usw.

Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!  

Viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oberkrämer haben sich in der Vergangenheit schon an mich gewandt. Dabei wurde ich zu den verschiedensten Themen um Unterstützung gebeten. Bekanntermaßen gibt es immer einen gewissen Anteil an Bürgern, die dringend Hilfe bräuchten, sich aber davor scheuen, diese auch anzunehmen. Sei es aus Scham, oder weil sie schon resigniert und sich mit ihrer Situation abgefunden haben. Wenn auch Sie Probleme haben oder jemanden kennen, der Probleme hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf!

Die Sprechstunden im Haus der Generationen in Vehlefanz, Lindenallee 11, finden jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

Sie können mich auch direkt unter 03304 201859, 0151 54123490 oder per E-Mail an gleichstellungsbeauftragte@oberkraemer.de kontaktieren. Selbstverständlich ist auch der Kontakt über die Gemeindeverwaltung, Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer möglich.

Als kostenfreie Nottelefonnummer bei häuslicher Gewalt ist die 0800 6648045 (Frauenhaus und Frauenberatung Oberhavel) geschaltet!
      

Silke Taube

Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zur freundlichen Beachtung:
Die Sprechstunden können derzeit leider aus zeitlichen Gründen nicht abgehalten werden. Sie können mich jedoch trotzdem kontaktieren unter:

03304 201859
0151 54123490
 gleichstellungsbeauftragte @oberkraemer.de

Kostenfreie Nottelefonnummer bei häuslicher Gewalt:
Frauenhaus und Frauenberatung Oberhavel
0800 6648045

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