Die Gemeinde Oberkrämer hat mich, Silke Taube, als Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Seit dem 01.01.2008 unterstütze ich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oberkrämer bei der Verwirklichung ihrer verfassungsrechtlichen verankerten Rechte.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3, Absatz 2:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
In der Landesverfassung der Landes Brandenburg ist dieses im Artikel 12, Absatz 3, festgeschrieben: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichen Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.
Die zurückliegende Zeit meiner Tätigkeit für die Gemeinde Oberkrämer hat gezeigt, dass der Informationsbedarf über den Sinn und den Inhalt dieser Tätigkeit nach wie vor sehr groß ist. Viele können sich unter dieser Tätigkeit nichts Konkretes vorstellen. Einige Male, z. B. bei einigen Veranstaltungen, wurde ich auch als Frauenbeauftrage vorgestellt. Was so nicht richtig ist. Ich bin nicht nur für die Frauen da, sondern auch für die Männer, für die Chancengleichheit beider Geschlechter!
Als Gleichstellungsbeauftragte fördere und überwache ich die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz) und wirke insbesondere daraufhin, auf kommunaler Ebene die Diskriminierung von Frauen und Männern abzubauen.
Im Mittelpunkt meiner Aufgaben stehen:
Eine nicht immer leichte Aufgabe.
Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie z. B.:
Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!
Viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oberkrämer haben sich in der Vergangenheit schon an mich gewandt. Dabei wurde ich zu den verschiedensten Themen um Unterstützung gebeten. Bekanntermaßen gibt es immer einen gewissen Anteil an Bürgern, die dringend Hilfe bräuchten, sich aber davor scheuen, diese auch anzunehmen. Sei es aus Scham, oder weil sie schon resigniert und sich mit ihrer Situation abgefunden haben. Wenn auch Sie Probleme haben oder jemanden kennen, der Probleme hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf!
Die Sprechstunden im Haus der Generationen in Vehlefanz, Lindenallee 11, finden jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Sie können mich auch direkt unter 03304 201859, 0151 54123490 oder per E-Mail an gleichstellungsbeauftragte@oberkraemer.de kontaktieren. Selbstverständlich ist auch der Kontakt über die Gemeindeverwaltung, Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer möglich.
Als kostenfreie Nottelefonnummer bei häuslicher Gewalt ist die 0800 6648045 (Frauenhaus und Frauenberatung Oberhavel) geschaltet!
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Zur freundlichen Beachtung:
Die Sprechstunden können derzeit leider aus zeitlichen Gründen nicht abgehalten werden. Sie können mich jedoch trotzdem kontaktieren unter:
03304 201859
0151 54123490
gleichstellungsbeauftragte @oberkraemer.de
Kostenfreie Nottelefonnummer bei häuslicher Gewalt:
Frauenhaus und Frauenberatung Oberhavel
0800 6648045
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