Kita-Elternbeitragsentlastung
Der Landtag hat u. a. aufgrund der derzeit herrschenden Energiekrise eine finanzielle Unterstützung für Familien bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung beschlossen.
Zusammenfassend ab 1. Januar 2023:
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 Euro werden beitragsfrei gestellt.
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 Euro können anteilig entlastet werden.
Weitere Informationen zu den Entlastungsgrenzen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024, ein Einkommensrechner und FAQs können Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) nachlesen: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/kita-elternbeitragsentlastung.html
Sofern Sie nicht bereits beitragsfrei sind, nutzen Sie bitte zur notwendigen Ermittlung des Elterneinkommens folgendes Formular, das Sie nebst Nachweisen bis spätestens 27. Januar 2023 bei der Gemeinde Oberkrämer einreichen. Andernfalls erfolgt die Beurteilung nach Aktenlage.
Wie geht es weiter?
Die Abrechnung der Elternbeiträge für Kita und Hort für den Januar 2023 erfolgt später, voraussichtlich im Februar 2023. Sollten bereits Elternbeiträge für Januar entrichtet worden sein, können diese rückerstattet oder verrechnet werden. Treten Sie hierzu mit uns in Verbindung. Das Essengeld bliebt davon unberührt und ist weiterhin zu entrichten.
Im nächsten Schritt erfolgt nach Einreichung der notwendigen Unterlagen eine Vergleichsrechnung. Sofern Ihr Nettoeinkommen 55.000 Euro nicht überschreitet und Sie nicht bereits beitragsbefreit sind, wird Ihnen einer neuer Bescheid zugesandt, der rückwirkend zum 01.01.2023 gilt. Wir rechnen frühestens im Februar 2023 mit der vollständigen Umsetzung. Sollten Sie hiervon nicht betroffen sein oder den Höchstsatz zahlen wollen, so teilen Sie uns das kurz per Mail oder schriftlich mit.