Neuberechnung der Elternbeiträge 2024
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrter Personensorgeberechtigte,
gemäß § 9 der zurzeit gültigen Kitasatzung der Gemeinde Oberkrämer und § 2a KitaG erfolgt mindestens einmal jährlich eine Einkommensprüfung. Grundlage der Berechnung des Elternbeitrages ist bis 31.12.2024 das Beitragsentlastungpaket des Landes Brandenburg.
Bitte reichen Sie die beigefügte Erklärung zum Elterneinkommen sowie entsprechende Nachweise per Mail (franziska.mueller(at)oberkraemer.de oder lena.forduhn(at)oberkraemer.de) oder per Post bis zum 29. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung, Sachgebiet Kita, ein.
Besuchen mehrere Kinder eine Einrichtung in der Gemeinde Oberkrämer, muss die Einkommenserklärung nur einmal abgegeben geben.
Sollte Ihr Kind nach § 17a beitragsbefreit sein, weil es im vorletzten oder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung ist, muss keine Erklärung eingereicht werden.
Soweit wir von Ihnen keine Unterlagen erhalten, erfolgt eine Beurteilung nach Aktenlage. Insbesondere die Ihre Einkünfte schmälernden Ausgabenpositionen sind dann unter Umständen nicht vollständig. Wenn Sie sich aktuell im Höchstsatz befinden und diesen auch weiterhin zahlen wollen, reicht hier eine kurze Information per Mail oder per Telefon.
Mit freundlichen Grüßen
S. Otterburg
Fachdienstleitung Bildung und Jugend