Beitragserstattung bei Quarantäne
In der Kita „Traumzauberbaum“ gab es im Januar 2021 einen positiv getesteten Corona-Fall. Die betroffenen Erzieher/-innen und Kinder wurden durch das Gesundheitsamt ermittelt, informiert und in Quarantäne gesetzt.
Für diesen Zeitraum kann nur eine Erstattung der Elternbeiträge erfolgen, wenn hierfür ein formloser Antrag mit entsprechendem Nachweis (z. B. Bescheid vom Gesundheitsamt) durch die Eltern gestellt wird. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Wegfall der Quarantäne vorliegen. Später gestellte Anträge sind abzulehnen (vgl. DS-369/2021 vom 02.02.2021).
S. Otterburg
FDL Bildung und Jugend