Bebauungspläne werden als Satzung von der Gemeindevertretung beschlossen und regeln die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Der Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind. Anders als der Flächennutzungsplan gilt ein Bebauungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich oder ein einzelnes Grundstück.
Leider sind noch nicht alle Bebauungspläne der Gemeine Oberkrämer zum Download bereitgestellt. Möchten Sie Bebauungspläne einsehen bzw. Informationen zu diesen erhalten, so setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Draeger oder Frau Kuhnert in Verbindung.
Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Ansprechpartnerin:
Frau Draeger
Raum 1.14
03304 3932-35
03304 3932-39
silvia.draeger(at)oberkraemer.de
Frau Kuhnert, Raum 9
03304 393266
03304 393239
tanja.kuhnert(at)oberkraemer.de
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