Personalausweis

Personalausweis

Beschreibung:
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.

Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.

Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de

Gebühren:

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweis-Funktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahren: gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
  • Erstmalig bei Abholung: Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): 6,00 Euro
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro

Benötigte Unterlagen:
1. für die Erstbeantragung: die Geburtsurkunde
2. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) – ggf. ist das Erstellen einen Lichtbildes für 7,00 € auch bei uns möglich (Sie sollten aufgrund der gerätebedingten Reflektionen dafür kein/e Brillenträger/in sein)
3. der alte Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
4. der Kinderausweis/Kinderreisepass oder
5. der Reisepass

Gemeinde Oberkrämer

Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Ansprechpartnerin:
Frau Jüstel
Raum 1.02
03304 3932-36
03304 3932-39
barbara.juestel(at)oberkraemer.de

Frau Brosche
Raum 1.03
03304 3932-12
03304 3932-39
 meldebehoerde(at)oberkraemer.de

 

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