Ein Ausweis für Menschen mit Behinderung.
Der Ausweis zeigt:
Eine Person hat eine Behinderung.
Der Ausweis heißt:
Schwer-Behinderten-Ausweis.
Menschen mit Behinderung
können einen Ausweis bekommen.
Dafür müssen sie einen Antrag stellen.
Stellen Sie den Antrag nicht bei der Gemeinde Oberkrämer.
Das Landes-Amt für Soziales und Versorgung prüft den Antrag.
Sie können den Antrag im Internet ausfüllen.
Danach können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben.
Den Antrag finden Sie hier. (in Alltags-Sprache)
Den Antrag müssen Sie dem
Landes-Amt für Soziales und Versorgung geben.
Das Landes-Amt prüft:
• Welche Behinderung haben Sie?
Behinderungen sind sehr unterschiedlich.
• Wie stark ist die Behinderung?
Das nennt man: Grad der Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.
Der Grad ist eine Zahl.
Die Zahl ist zwischen 20 und 100.
• Ist der Grad 50 oder mehr?
Dann bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Vorteile mit dem Ausweis
Mit dem Ausweis für Menschen mit Behinderung
bekommen Sie Vorteile.
Zum Beispiel:
• Schutz vor Kündigung
Sie haben einen besonderen Schutz.
Ihr Chef kann Sie nicht einfach entlassen.
• Sie müssen weniger Steuern zahlen.
• Sie haben 5 Tage mehr Urlaub.
• Manchmal zahlen Sie weniger Geld.
Zum Beispiel für:
- Kino
- Zoo
- Museum
Rechts-Grundlagen
Für den Schwer-Behinderten-Ausweis gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9 oder SGB IX
Wenn Sie Fragen haben,
rufen Sie das Landes-Amt an:
Telefon-Service: 03 55 - 28 93 80 0
Oder Sie fragen unseren Behinderten-Beauftragten
Herrn Ostwald.
Wählen Sie die Telefon-Nummer 01 51 - 24 28 62 49
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