5. Änderung der Kitasatzung in Kraft getreten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in der Sitzung am 25.02.2021 rückwirkend die 5. Änderung der Kitasatzung beschlossen.
Durch die Änderung reduzieren sich für einige Betreuungen rückwirkend die Elternbeiträge. Hiervon betroffen sind Elternbeiträge für Kinder im Kindergartenalter, die vier Stunden täglich Betreuung vereinbart haben sowie Kinder, die im Hort für zwei Stunden täglich betreut wurden. Für die Kita betrifft das die Einkommensgruppen ab 48.001 Euro/Jahr und im Hort ab 38.001 Euro/Jahr.
Elternbeiträge können rückwirkend (Jahr 2017 bis 2020) auf Antrag unter Nutzung des nachstehenden Formulars erstattet werden.