Diffamierende öffentliche Berichterstattung über das Klageverfahren in Sachen Pferdehaltung in Bötzow
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum oben genannten Klageverfahren sind über den in Bötzow lebenden Gemeindevertreter Herrn
Dr. Markov in der öffentlichen Berichterstattung objektiv nicht haltbare Behauptungen verbreitet worden, die die Verwaltung im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber jedem Gemeindevertreter veranlassen, die Fakten öffentlich richtig zu stellen.
Folgende Tatsachen sind von den Medien nach Auffassung der Verwaltung gar nicht oder nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit berücksichtigt worden:
- Herr Dr. Markov war weder Verfahrensbeteiligter, noch in anderer Art und Weise in dem Klageverfahren Heinzig u.a. ./.Landrat des Landkreises Oberhavel eingebunden.
- Herr Dr. Markov hat weder bei der Gemeinde Oberkrämer noch beim Landkreis Oberhavel eine Anzeige gegenüber den Eheleuten Heinzig wegen deren Pferdehaltung erstattet.
- Herr Dr. Markov hat zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt Einfluss auf Mitarbeiter der Verwaltung ausgeübt, um Maßnahmen gegen die Haltung bzw. Unterbringung von Pferden auf dem Grundstück Heinzig zu ergreifen.
- Der vom Landkreis Oberhavel im Jahre 2001 genehmigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberkrämer stellt auf dem betroffenen Grundstücksteil der Eheleute Heinzig eine Fläche für die Wohnnutzung dar und steht somit im Widerspruch zur tatsächlichen Nutzung. Der Plan entstand im Ergebnis eines ordentlichen Planverfahrens unter Beteiligung aller Bürger und der Träger öffentlicher Belange. Einer dieser Träger öffentlicher Belange war die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin – Brandenburg. Deren Stellungnahme ist als verbindliches Ziel der Landesplanung zu beachten. Auch in einem späteren Änderungsverfahren, in dem die Landesplanungsabteilung bereits im Entwurf massive Einschnitte vornahm, hat in dem hier einschlägigen Bereich keine Veränderung ergeben.
Die Verwaltung reagierte auch gegenüber den betroffenen Medien. Sie wandte sich am 08.01.2014 an die Chefredaktionen des Oranienburger Generalanzeigers, der Märkischen Allgemeine Zeitung, der Berliner Zeitung und des RBB und übermittelte diesen eine eindeutige, die Tatsachen klarstellende, schriftliche Erklärung der Verwaltung.