Information über die geplante Befreiung von Kita-Elternbeiträgen und Umgang mit der Erhebung des Essengeldes
Sehr geehrte Eltern!
In den Monaten April und Mai wurde auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten der Gemeinde Oberkrämer oder in Kindertagespflege verzichtet.
Die Gemeinde strebt dies auch für die kommenden Monate für diejenigen Kinder an, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben und auch nicht im eingeschränkten Regelbetrieb betreut werden. Für Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb sind derzeit praktikable Festlegungen in Vorbereitung.
Auf die Erhebung der Essenpauschale nach § 11 (2) Kitasatzung wird voraussichtlich weiterhin verzichtet. Stattdessen wird das im Rahmen der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommene Mittagessen aufgrund des § 11 (1) Kitasatzung zu einem Essenpreis i. H. v. 2,00 Euro je Portion in Rechnung gestellt und auf maximal 34 € im Monat gedeckelt.
Die Regelungen zum Umgang mit den Elternbeiträgen und dem Essengeld bedürfen einer Beschlussfassung der Gemeindevertretung, die voraussichtlich am 27.06.2020 erfolgt.
Die Gemeinde Oberkrämer wird daher keinen Einzug der Elternbeiträge, bis zur Beschlussfassung, bei den betroffenen Elterngruppen für den Monat Juni vornehmen. Erst dann werden die tatsächlich anfallenden Kosten erhoben. Eltern, die ihre Kitabeiträge monatlich selbst überweisen, werden gebeten, den laufenden Dauerauftrag für Juni auszusetzen. Sollten Sie bereits Zahlungen vorgenommen haben, werden diese von der Gemeinde erstattet.