Notbetreuung in Hort und Schule ab dem 04.01.2021
Am 15.12.2020 ist die Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (3. SARS-CoV-2-EindV) in Kraft getreten. Demnach ist der Hortbetrieb ab 04.01.2021 untersagt. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 10.01.2021.
Eine Notbetreuung wird für Kinder bis einschließlich 4. Klasse, deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt sind, gewährleistet. Dies gilt jedoch nur, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Die Berufsgruppen und das Verfahren für die Bestätigung der Notfallbetreuung stehen derzeit noch nicht verbindlich fest. Eine Regelung seitens des Landes ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich bis zum 22.12.2020 veröffentlicht.
Da hier sehr kurzfristig zu handeln ist, bitten wir Sie, die Unterlagen umgehend beim Landkreis Oberhavel einzureichen, sobald näheres feststeht. Behalten Sie dazu bitte die Informationen des Landkreises im Blick. Eine umgehende Antragstellung hilft dem Landkreis bei der Abarbeitung.
Kinder ohne Vorlage der Bestätigung zur Notbetreuung dürfen ab dem 04.01.2021 im Hort oder in der Schule nicht betreut werden.
Weitere Informationen wird es voraussichtlich am 21.12.2020 geben. Derzeit wird mit Hochdruck an der Vorbereitung gearbeitet, wenn auch die Rechtsgrundlagen noch nicht vorliegen.
Um frühzeitig Informationen zu erhalten, ist es hilfreich, wenn Sie zudem Ihre Mailadresse für den Kita-Infoservice der Gemeinde Oberkrämer registrieren.