Öffentliche Bekanntmachung
Am 22. Februar 2015 findet die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Oberhavel statt.
Die Meldebehörden dürfen nach § 33 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Meldegesetz- BbgMeldeG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
07. Juli 2009 den Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen in den sechs der Wahl vorangegangenen Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung aus dem Melderegister Auskunft über Familiennamen, Vornamen, akademische Grade und gegenwärtige Anschriften von Wahlberechtigten erteilen.
Nach § 33 Abs. 6 BbgMeldeG hat der Betroffene das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu
widersprechen.
Dies geschieht mit der Abgabe einer schriftlichen Erklärung der bei der Meldebehörde, bei der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz bzw. seine alleinige Wohnung hat.
Sollte sich der Betroffene für die Einlegung eines Widerspruchs entscheiden, wenden Sie sich bitte bis zum 30. Januar 2015 an das – Einwohnermeldeamt - der Gemeinde Oberkrämer, Perwenitzer
Weg 2 in 16727 Oberkrämer.
Nähere Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie in der <link http: www.oberhavel.de media custom _blank>Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 11.11.2014.