Ordnungsbehördliche Hundeanmeldung

Ordnungsbehördliche Hundeanmeldung

Beschreibung:
Im Gebiet der Gemeinde Oberkrämer gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Brandenburg (Hundh V) vom 16.06.2004.
Nach der Brandenburgischen Hundehalterverordnung, ist ein Hund, mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg, unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Gebühren:
Für die Erteilung eines Negativzeugnisses nach § 8 Abs. 3 HundehV ist eine Gebühr in Höhe von 70 Euro zu entrichten.

Benötigte Unterlagen:
Ein anzeigepflichtiger Hund ist dauerhaft mit einem Mikrochip - Transponder gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen, sowie ein Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) des Halters ist vorzulegen. Außerdem ist die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) mitzuteilen. Ein Formular dazu erhalten Sie in der örtlichen Ordnungsbehörde oder hier auf der Homepage unter Downloads/Formulare.

Rechtsgrundlagen (Allgemein):
Bbg. HundehV vom 16.06.2004

Gemeinde Oberkrämer

Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Ansprechpartnerin:
Frau Sengstock
Raum 1.01
03304 3932-29
03304 3932-39

Frau Schreiber
Raum 1.01
03304 3932-27
03304 3932-39
 ad.ordnungsamt(at)oberkraemer.de

Herr Igel
Raum 1.01
03304 3932-27
03304 3932-39
 ad.ordnungsamt(at)oberkraemer.de