Beschreibung:
Im Gebiet der Gemeinde Oberkrämer gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Brandenburg (Hundh V) vom 16.06.2004.
Nach der Brandenburgischen Hundehalterverordnung, ist ein Hund, mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg, unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Ansprechpartnerin:
Frau Sengstock
Raum 1.01
03304 3932-29
03304 3932-39
Frau Schreiber
Raum 1.01
03304 3932-27
03304 3932-39
ad.ordnungsamt(at)oberkraemer.de
Herr Igel
Raum 1.01
03304 3932-27
03304 3932-39
ad.ordnungsamt(at)oberkraemer.de
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